hgo991 HGO, GemHVO und GemKVO und die dazu erlassenen Hinweise – durchgeschriebene Fassung zum Stand Januar 2017§ 99 Vorläufe Haushaltsführung. Juli 2014 (1) Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekanntgemacht, so darf die Gemein