33ggFrühere Fassungen von Artikel 33 GG. Die nachfolgende Aufstellung zet alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alteAuf Art. 33 GG verweisen folgende Vorschriften: Grundgesetz (GG) IX. Die Rechtsprechung Art. 94. Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) Verfassung und Zuständkeit